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[B.] Indiskretionen
Der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung führt Klage über den neuerlichen Fall einer Indiskretion. Angebliche Äußerungen von ihm aus der Kabinettsitzung vom Vortage seien heute in allen Einzelheiten mitgeteilt worden 4. Er werde es nicht mehr hinnehmen, daß Äußerungen in einer Kabinettsitzung, die nach § 22 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bundesregierung vertraulich seien 5, wenige Stunden später in der Öffentlichkeit wiedergegeben würden. Er bitte den Bundeskanzler, erneut auf den vertraulichen Charakter der Kabinettsberatungen hinzuweisen und ohne Ansehen der Person die Konsequenzen zu ziehen, wenn ein Urheber solcher Indiskretionen festgestellt werde. Der Bundeskanzler macht sich die Auffassung des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung zu eigen und bezeichnet derartige Indiskretionen als groben Vertrauensbruch.
Fußnoten
- 4
Lücke bezog sich offensichtlich auf den Bericht in der „Welt" vom 5. Nov. 1964, S. 1, in dem unter Berufung auf Regierungskreise, jedoch ohne Namensnennung, u. a. Lückes Äußerung zu TOP 5 (Bericht über die Situation auf dem Energiemarkt), wonach an einem festen Anteil der Steinkohle an der Energieversorgung in der Größenordnung um 140 Millionen Tonnen Jahresförderung festgehalten werden solle, wiedergegeben worden war.
- 5
Vgl. die Geschäftsordnung der Bundesregierung im Anhang.