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[E.] Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Abs. 2 des Bundesministergesetzes für Bundesminister Dr. Lauritzen und Bundesminister Ertl
Auf Vorschlag von Bundesminister Prof. Dr. Ehmke beschließt das Kabinett, Bundesminister Dr. Lauritzen für seine Tätigkeit als Mitglied des Rates der Stadt Bad Honnef eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 2 des Bundesministergesetzes zu erteilen. 27
Bundesminister Ertl erklärt, er sei Mitglied des Kreistages von Miesbach. Das Kabinett erteilt auch für diese Tätigkeit die erforderliche Ausnahmegenehmigung, bittet jedoch gleichzeitig Bundesminister Ertl, einen entsprechenden Antrag zu stellen. 28
Fußnoten
- 27
Siehe 13. Sitzung am 22. Jan. 1970 TOP 4 d. - Lauritzen war von 1969 bis 1973 Ratsmitglied der Stadt Bad Honnef. Unterlagen zur Ausnahmegenehmigung in B 106/119297.
- 28
Ertl war von 1966 bis 1971 Mitglied des Kreistags von Miesbach. Unterlagen zur Ausnahmegenehmigung nicht ermittelt. - Fortgang 97. Sitzung am 26. Jan. 1972 TOP I (B 136/36183).