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[I.] Tarifliche Überlegungen der Deutschen Bundesbahn im Personen- und Personennahverkehr
(16.31 Uhr)
PSts Börner unterrichtet das Kabinett über einen Beschluß des Verwaltungsrats der Deutschen Bundesbahn zur Erhöhung der Tarife im Personen- und Personennahverkehr. 32 Z. Z. werde noch geprüft, ob derartige Maßnahmen durch die der Deutschen Bundesbahn eingeräumte Genehmigungsmarge gedeckt seien oder nicht. Bei Ablehnung der vorgesehenen Tariferhöhungen müsse mit Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbahn gem. § 28a Bundesbahngesetz gerechnet werden. 33
Das Kabinett nimmt Kenntnis. 34
Fußnoten
- 32
Siehe 17. Sitzung am 26. Febr. 1970 TOP 5 (Kabinettsprotokolle 1970, S. 115 f.). - Der BMV hatte der Deutschen Bundesbahn mit Schreiben vom 16. Dez. 1970 eine bis zum 1. Febr. 1972 befristete Genehmigung erteilt, ihre Tarife selbständig innerhalb einer Marge von bis zu 20% über dem bisherigen Preisstand anzupassen. Am 12. Juli 1971 hatte der Verwaltungsrat der Bundesbahn beschlossen, auf der Grundlage dieser Ermächtigung die Tarife im Schüler- und Berufsverkehr sowie die sonstigen Sozialtarife anzuheben und die Preissystematik im Nahverkehrsbereich von bis zu 50 km umzustellen. Vgl. das Schreiben in B 108/29040 und B 136/9572 sowie die Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsrats in B 108/28625.
- 33
Vgl. § 28a in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes vom 1. Aug. 1961 (BGBl. I 1161).
- 34
Die Sozialtarife wurden zum 15. Jan. 1972 um 10 bis 12% angehoben. Ferner wurde für den Nahverkehr ein vereinfachtes Preissystem eingeführt, das Preiserhöhungen bei kürzeren Strecken und Preissenkungen bei längeren Strecken zur Folge hatte. Vgl. „Die Bundesbahn" 1/1972, S. 22.