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[A.] Unterzeichnung der Pariser Verträge
Der Bundeskanzler würde es begrüßen, wenn der Bundespräsident die Verträge möglichst bald unterzeichnen würde 1. Nach seiner Auffassung sei es nicht richtig, wenn die Unterzeichnung zeitlich mit der ersten Beratung des Bundesverfassungsgerichts über die Normenkontrollklage des Abgeordneten Dr. Mommer und Genossen 2 zusammenfallen würde. Diese Klage habe so wenig Aussicht auf Erfolg, daß er keine Bedenken habe, dem Bundespräsidenten sofort die Unterzeichnung zu empfehlen. Staatssekretär Dr. Klaiber teilt mit, daß der Bundespräsident inzwischen die Prüfung der verfassungsrechtlichen Lage abgeschlossen habe. Diese Prüfung habe ergeben, daß keine Bedenken gegen die Unterzeichnung der Verträge beständen. Er glaube daher, daß man dem Bundespräsidenten die sofortige Unterzeichnung und Verkündung des Vertragswerkes empfehlen könne. Das Kabinett schließt sich diesem Standpunkt an 3.
Fußnoten
- 1
- 2
Siehe TOP B dieser Sitzung.
- 3
Siehe dazu die Aufzeichnung des AA über ein Gespräch mit Klaiber am 16. März 1955 in N 1351/42 a. - Am 24. März 1955 unterzeichnete Heuss die vier Pariser Vertragsgesetze und veranlaßte ihre Verkündung im Bundesgesetzblatt. Siehe Mitteilung des BPA Nr. 301/55 vom 24. März 1955. - Gesetze vom 24. März 1955 (BGBl. II 213, 253, 256 und 295). - Fortgang 78. Sitzung am 30. März 1955 TOP C.