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[B. Arbeitszeit-Urlaubsregelung in Nordrhein-Westfalen]
Der Bundeskanzler gibt seinen Bedenken darüber Ausdruck, daß Nordrhein-Westfalen ein Gesetz erlassen habe, wonach jedem Arbeiter 12 Tage Urlaub im Jahr zugestanden werden 4. Er befürchtet, daß hierdurch die Bemühungen der Bundesregierung um eine einheitliche Sozialreform 5 gestört würden. Das gleiche gelte für die Einführung der 40-Stundenwoche durch einzelne Großbetriebe der Bundesrepublik 6.
Fußnoten
- 4
Das Urlaubsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen war am 27. Nov. 1955 verabschiedet worden, trat am 1. Jan. 1957 in Kraft und legte in § 5 Abs. 1 ein Minimum von zwölf Urlaubstagen pro Jahr fest (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 1956 Ausgabe A 325).
- 5
Vgl. 91. Sitzung am 13. Juli 1955 TOP 1 (Grundsatzaussprache über die Sozialreform).
- 6
Seebohm notierte hierzu: „40-Stundenwoche in Höchst! Rolle Nordhoffs [Hans Nordhoff, Generaldirektor der Volkswagen GmbH]" (N 1178/8d). - Unterlagen zur Einführung der 40-Stunden-woche bei VW in B 102/76038. - Fortgang hierzu 128. Sitzung am 28. März 1956 TOP H.