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[A.] Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Erfassung der Wehrpflichtigen
Der Bundesminister des Innern weist zu der Vorlage 27 darauf hin, daß die Kosten der Erfassung Sache der Länder seien. Es bestünde jedoch die Gefahr, daß die Gemeinden die Durchführung der Erfassung verzögern, bis die Kostenfrage durch Landesgesetze geregelt sei. Das könne einen erheblichen Zeitverlust bedeuten. Er schlage daher vor, daß die Bundesregierung für die Zeit bis zum 1.4.1957 die Kosten vorschußweise übernehme. Das sei auch durchaus zumutbar, weil es sich höchstens um einen Betrag von 7-8 Millionen DM handele. Der Bundesminister der Finanzen glaubt, daß sich nur in Niedersachsen Schwierigkeiten ergeben könnten. Dann könne gegebenenfalls intern geholfen werden. Es dürfe jedoch keineswegs diese Bereitschaft nach außen hin bekanntgegeben werden. Das Kabinett stimmt zu und beschließt die Vorlage 28.