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3. Angelegenheit John, BMJ
Der Bundeskanzler beschränkt den Kreis der Beratungsteilnehmer auf die Bundesminister und Staatssekretär Dr. Globke. Außerdem ist der Protokollführer anwesend. Alle übrigen Sitzungsteilnehmer verlassen den Beratungsraum. Nach Ausführungen des Bundesministers der Justiz, des Bundesministers des Innern, des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers beschließt das Kabinett, sich in der nächsten Sitzung erneut mit dem Gegenstand zu befassen 55.
Fußnoten
- 55
Vgl. 137. Sitzung am 6. Juni 1956 TOP D. - Der Prozeß gegen John wegen Landesverrats hatte am 12. Nov. 1956 vor dem Bundesgerichtshof begonnen. In der Anklageschrift vom 15. Aug. 1956 waren Adenauer und Globke als in der Hauptverhandlung zu vernehmende Zeugen benannt worden (Anklageschrift in B 106/134303). John hatte am 13. Nov. 1956 ausgesagt, der Bundeskanzler habe ihn mit der Überwachung Kaisers beauftragt (FAZ vom 14. Nov. 1956). - Vgl. auch Der Spiegel vom 14. Nov. 1956, S. 18-20. - Fortgang 160. Sitzung am 22. Nov. 1956 TOP B.