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[B.] Vertretung des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte und des Bundesministers der Finanzen im Kabinett
Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte bittet die übrigen Kabinettsmitglieder um ihr Einverständnis, daß er sich im Kabinett durch Bundesminister v. Merkatz vertreten läßt. Der Bundesminister der Finanzen bittet um Zustimmung des Kabinetts, daß sich der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Atomfragen gegenseitig vertreten. Einwendungen werden nicht erhoben 3.
Fußnoten
- 3
Eine schriftliche Fixierung dieses Beschlusses konnte nicht ermittelt werden. - Unterlagen zur Vertretungsregelung in B 136/1835. - Vgl. auch 7. Sitzung am 13. Dez. 1957 TOP 2.