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[A.] Beflaggung der Gebäude der obersten Bundesbehörden aus Anlaß des Todes des früheren amerikanischen Außenministers Dulles
Die Bundesregierung beschließt, als Zeichen der Trauer und Dankbarkeit am Tage der Beisetzung des verstorbenen früheren amerikanischen Außenministers die Gebäude der obersten Bundesbehörden halbmast zu flaggen 3.
Fußnoten
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Dulles war am 15. April 1959 aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten und am 24. Mai 1959 in Washington verstorben. - Aufgrund des Kabinettsbeschlusses ordnete der BMI die Trauerbeflaggung der Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden im Raume Bonn an, nachdem BMI und AA ursprünglich gemäß Ziffer III Absatz 2 des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 14. April 1955 (GMBl. 1955, S. 121-123), wonach Trauerbeflaggung nur aus Anlass des Ablebens eines ausländischen Staatsoberhauptes anzuordnen war, hierzu keinen Anlass gesehen hatten. Der Kabinettsbeschluss wurde der Öffentlichkeit durch Presse und Rundfunk mitgeteilt (vgl. die Vermerke des BMI vom 25. Mai und 1. Juni 1959 in B 106/103820 und den Text der Pressekonferenz am 25. Mai 1959 in Pressearchiv des BPA, F 30). - Vgl. auch TOP F dieser Sitzung.