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8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze, BMF
Das Kabinett verabschiedet den Gesetzentwurf gemäß der Vorlage des Bundesministers der Finanzen vom 5. April 1968. 24
Fußnoten
- 24
Vorlage des BMF vom 5. April 1968 in B 126/60409 und B 136/3276, weitere Unterlagen in B 126/60408. - Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollte insbesondere die körperschaftsteuerliche Organschaft im Sinne der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze erstmals gesetzlich geregelt werden. Bei einem Organschaftsverhältnis handelte es sich um die finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung eines Unternehmens (Organgesellschaft) in ein anderes Unternehmen (Organträger). Unter bestimmten Voraussetzungen konnten durch den Abschluss von Gewinnabführungsverträgen zwischen beiden Unternehmen steuerliche Vorteile erzielt werden. - BR-Drs. 226/68, BT-Drs. V/3017. - Gesetz zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze vom 15. Aug. 1969 (BGBl. I 1182).