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[A.] Zurückhaltung bei Veröffentlichungen
Der Bundeskanzler nimmt die öffentliche Diskussion über die Vorschläge eines Ressorts zum Anlaß, auf die in solchen Fällen notwendige Zurückhaltung gegenüber der Presse aufmerksam zu machen. Nach kurzer Erörterung nimmt das Kabinett Kenntnis. 2
Fußnoten
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Angesprochen ist Strauß' öffentliche Forderung nach „steuerpolitischer Ruhe", mit der der BMF Erörterungen weiterer konjunkturpolitischer Maßnahmen abgelehnt hatte. Vgl. „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 18. Jan. 1968, S. 1, und „Die Welt" vom 18. Jan. 1968, S. 10. - Vgl. 110. Sitzung am 24. Jan. 1968 TOP 4.