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[G.] Aussagegenehmigung gemäß § 6 Abs. 2 BMinG
Auf Vortrag des Bundeskanzlers beschließt das Kabinett, dem früheren Bundesminister Blank die Genehmigung zu erteilen, vor dem Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages „HS 30" auszusagen. 39
Fußnoten
- 39
Siehe 109. Sitzung am 17. Jan. 1968 TOP B. - Der ehemalige BMVtg Theodor Blank wurde vom Untersuchungsausschuss am 8. Febr. 1968 als Zeuge vernommen. Protokoll der Sitzung in B 136/3111. - Der Untersuchungsausschuss legte am 26. Juni 1969 seinen Abschlussbericht vor (BT-Drs. V/4527).