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[B.] Finanzielle Auswirkungen von Kabinettvorlagen
(12.00 Uhr)
BM Ehmke trägt vor, in der GGO I § 48 Abs. 4 sei geregelt, daß in der Begründung von Kabinettvorlagen die Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte - auch im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung - darzustellen seien. 22 BM Schmidt bittet darum, daß das Kabinettreferat durch ein entsprechendes Rundschreiben die Ressorts nochmals schriftlich an das Verfahren, das in GGO I § 48 Abs. 4 geregelt ist, erinnert. 23