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[F.] Aussagegenehmigung für Bundesminister Egon Franke
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(11.42 Uhr)
Nach Vortrag des Bundeskanzlers beschließt das Kabinett:
„Die Bundesregierung erteilt Herrn Bundesminister Egon Franke die Genehmigung, in der Strafsache gegen Rudolf Johannes Kaffka und Heinz Weigel wegen Verdachts des Betruges u. a. vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern als Zeuge auszusagen."