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9. Geschäftsverkehr mit der Alliierten Hohen Kommission
Der Bundeskanzler weist auf die Notwendigkeit hin, den Verkehr mit der Alliierten Hohen Kommission von vornherein so einheitlich zu gestalten, daß Fehlentwicklungen, wie sie in Frankfurt in Erscheinung getreten seien, vorgebeugt werde. Der Geschäftsverkehr mit der Hohen Kommission werde in Zukunft, entsprechend dem in Anlage 2 beigefügten, den Bundesministern zugegangenen Schreiben des Bundeskanzlers erfolgen 31.
Anlage 2
An die Herren Bundesminister
Um eine einheitliche Gestaltung der Beziehungen zwischen der Bundesregierung und der Alliierten Hohen Kommission zu gewährleisten, bitte ich, den gesamten Verkehr mit der Hohen Kommission über mich zu leiten.
Technische Einzelfragen können von den einzelnen Ministerien in unmittelbarer Verbindung mit der Hohen Kommission behandelt werden, ich bitte jedoch, mir auch hiervon Kenntnis zu geben.
gez.: Dr. Adenauer
Fußnoten
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Zum Geschäftsverkehr mit der AHK insb. AA 240-06. - Fortgang 10. Sitzung am 7. Okt. 1949 TOP 9 d.