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4. Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften (Besoldungsangleichungsgesetz für den Bundesgrenzschutz), BMF
Der Bundesminister der Finanzen berichtet, daß lediglich mit dem Bundesminister des Innern eine Meinungsverschiedenheit wegen der Anrechnung des Polizeibeamtenvollzugsdienstes bestehe 46. Er befürchtet im Falle einer Anerkennung erhebliche Rückwirkungen auf andere Beamtenkreise. Der Bundesminister des Innern setzt sich für die Anrechnung des Polizeivollzugsbeamtendienstes ein. Der Bundeskanzler weist darauf hin, daß der Polizeivollzugsbeamtendienst vor Errichtung des Bundesgrenzschutzes besonders gefährlich gewesen sei.
Das Kabinett beschließt den Gesetzentwurf gemäß Vorlage des Bundesministers der Finanzen vom 9. September 1955 mit der Maßgabe, daß im Rahmen dieses Gesetzes eine frühere Dienstzeit als Polizeivollzugsbeamter wie eine Dienstzeit als Soldat zu werten ist 47.
Fußnoten
- 46
Vorlage des BMF vom 9. Sept. 1955 in B 106/7963 und B 135/885. - Das Gesetz sollte Besoldungsunterschiede zwischen den vergleichbaren Dienstgraden von BGS und Bundeswehr ausgleichen, um eine Abwanderung von BGS-Angehörigen zur Bundeswehr zu verhindern. Vgl. hierzu Sondersitzung am 26. Mai 1955 TOP A (Freiwilligengesetz).
- 47
BR-Drs. Nr. 333/55 (Beschluß). - Fortgang 106. Sitzung am 18. Nov. 1955 TOP 4 (Entwurf eines Besoldungsangleichungsgesetzes für den Bundesgrenzschutz).