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8. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes, BMJ
Der Bundesminister der Justiz berichtet über den Inhalt der Kabinettsvorlagen vom 18. August 1955 10. Er betont, daß er persönlich einen Vollstreckungsschutz nicht für erforderlich halte. Eine Räumungsfrist sei ausreichend. Die übrigen Ressorts hätten sich jedoch auf einen neunmonatigen Vollstreckungsschutz geeinigt. Dem wolle er nicht widersprechen. Der Bundesminister für Wohnungsbau weist auf das Bedenkliche einer ungleichmäßigen Behandlung alter und neuer Geschäftsraummietverhältnisse und auf die Behinderung junger Existenzen, insbesondere der Vertriebenen und Flüchtlinge, hin. Er spricht sich aber aus praktischen Gründen für die Vorlagen aus 11. Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte betont, daß Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, die ihre Existenz vor 1951 begründet hätten, vielfach unterfinanziert worden seien, und unterstützt die Kabinettsvorlagen 12.
Das Kabinett billigt die Kabinettsvorlagen des Bundesministers der Justiz und des Bundesministers für Wohnungsbau vom 18. August 1955 betr. Geschäftsraummietverhältnisse 13 sowie die Kabinettsvorlage des Bundesministers der Justiz vom 18. August 1955 betr. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes 14.
Fußnoten
- 10
Vgl. 61. Sitzung am 1. Dez. 1954 TOP 4 (Kabinettsprotokolle Bd. 7, S. 549). - Vorlagen in B 136/1029 und B 141/6845. - Die gemeinsame Vorlage des BMJ und BMWo enthielt die Antwort der Bundesregierung auf die Entschließung des Bundestages vom 8. Dez. 1954, in der um Vorschläge zur Vermeidung sozialer Härten nach Ablauf der besonderen Kündigungsbestimmungen des Geschäftsraummietengesetzes vom 26. Dez. 1954 (BGBl. I, S. 503) gebeten worden war (Stenographische Berichte Bd. 22, S. 2990). Die Stellungnahme erklärte es in Einzelfällen für angebracht, einen zeitlich befristeten Vollstreckungsschutz zu gewähren. Hierzu hatte der BMJ dem Kabinett gleichzeitig einen entsprechenden Gesetzentwurf zugeleitet.
- 11
Vgl. dazu das Schreiben des BMWo vom 10. Aug. 1955 in B 141/6844.
- 12
Vgl. das Schreiben des BMVt vom 9. Aug. 1955 (ebenda).