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3. Entwurf eines Gesetzes über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (Landbeschaffungsgesetz), BMI
Der Bundesminister des Innern berichtet über die Meinungsverschiedenheiten zu § 9 der Kabinettsvorlage 13. Nach eingehender Eröterung beschließt das Kabinett, in § 9 das Wort „soll" durch das Wort „kann" zu ersetzen und die Worte „und gegebenenfalls auch des Landes für das Bauvorhaben" zu streichen. Das Kabinett billigt mit dieser Maßgabe die Kabinettsvorlage des Bundesministers des Innern vom 18.8.1955 in der Fassung der Kabinettsvorlagen vom 22. und 26. September 1955 14.
Fußnoten
- 13
Vorlagen des BMI vom 18. Aug. 1955 sowie vom 22. und 26. Sept. 1955 in B106/28286 und B 136/867. - § 9 des Entwurfes lautete: „Kommt eine Abfindung in Land in Betracht, soll ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes mit der Beschaffung des Ersatzlandes und gegebenenfalls auch des Landes für das Vorhaben beauftragt werden". - Mit Schreiben vom 13. Aug. 1955 hatte der BMF erklärt, diese Fassung nicht mittragen zu können, und die Streichung des Paragraphen vorgeschlagen (B 126/4977 und B 106/28286).
- 14
BR-Drs. Nr. 330/55. - Fortgang 109. Sitzung am 14. Dez. 1955 TOP 4.