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5. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954, BMJ
Der Bundesminister der Justiz weist darauf hin, daß an dem Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 17 nur die von dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gewünschte Einfügung einer Preistreibereivorschrift problematisch sei 18. Der Bundesminister für Wirtschaft erklärt, daß § 19 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1952 19 nicht mit der heutigen Wirtschaftspolitik harmoniere 20. Er macht den Vorschlag, mit den beteiligten Ressorts eine neue Formulierung auszuarbeiten.
Das Kabinett beschließt, die Kabinettsvorlage des Bundesministers der Justiz vom 11.8.1955 zurückzustellen, bis die Formulierung einer Preistreibereivorschrift ausgearbeitet ist 21.
Fußnoten
- 17
Vgl. 24. Sitzung am 19. März 1954 TOP B (Kabinettsprotokolle Bd. 7, S. 110). - Vorlage des BMJ vom 11. Aug. 1955 in B 141/7532 und B 136/551. - Der Entwurf sah vor, die Geltungsdauer des bis zum 31. Dez. 1955 befristeten Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (BGBl. I, S. 175) bis zum 31. Dez. 1958 zu verlängern.
- 18
Der Bundestag hatte am 19. Juni 1954 die in der Regierungsvorlage zum Wirtschaftsstrafgesetz 1954 enthaltene Preistreibereivorschrift, die in den vorausgegangenen Wirtschaftsstrafgesetzen vorhanden war und bis zum 30. Juni 1954 Gültigkeit behielt, abgelehnt (BT-Drs. Nr. 478 und Stenographische Berichte Bd. 20, S. 1602-1615). Der Wegfall der Vorschrift hatte sich nach Auffassung des BML u.a. „auf dem Ernährungssektor ungünstig ausgewirkt" (Schreiben des BML vom 30. Juni 1955 in B 141/7532).
- 19
Gesetz zur Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechtes (Wirtschaftsstrafgesetz) vom 25. März 1952 (BGBl. 1952 I, S. 188).
- 20
Siehe dazu die Aufzeichnung des BMWi vom 29. Juli 1955 in B 136/551.
- 21
Fortgang 105. Sitzung am 9. Nov. 1955 TOP C.