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[A. Einweihung des Kriegerdenkmals in Tobruk]
Staatssekretär Dr. Globke erwähnt, daß der Bundestagspräsident es nicht für richtig halte, bei dem Gefallenendenkmal in Tobruk einen gemeinsamen Kranz der Bundesregierung und des Bundestages mit der Aufschrift „Bundesrepublik Deutschland" niederzulegen. Der Bundesminister des Innern macht daraufhin den Vorschlag, einen besonderen Kranz namens der Bundesregierung überreichen zu lassen. Er hält es unter diesen Umständen für falsch, daß die Bundesregierung den Bundestagsvizepräsidenten Dr. Schneider gebeten hat, bei der Gefallenenehrung in Tobruk auch sie zu vertreten 11.
Fußnoten
- 11
Vgl. 104. Sitzung am 2. Nov. 1955 TOP A. - Bei der Einweihung des Denkmals am 20. Nov. 1955 sprach Schneider „im Auftrage des Präsidenten des Deutschen Bundestages, und damit im Namen des deutschen Volkes, und auch als Vertreter der deutschen Bundesregierung". Er legte je einen Kranz „namens des Präsidenten des deutschen Bundestages und namens der deutschen Bundesregierung" nieder (Text der Ansprache in Bulletin vom 22. Nov. 1955, S. 1835 f.).