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[C.] Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zu dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes 26
Der Bundesminister der Finanzen weist darauf hin, daß er seinerzeit vor dem Bundesrat erklärt habe, bei 1/3 des Zuckerverbrauches handele es sich um Industriezucker 27. Wenn die zuckerverarbeitende Industrie nicht bereit sei, ihre Preise zu senken, so könne man ihr keine Steuervergünstigungen zubilligen, weil sie andernfalls einen ungerechtfertigten Gewinn von etwa 70 bis 80 Millionen DM machen würde. Die zuckerverarbeitende Industrie habe keine verbindlichen Erklärungen abgegeben, daß sie eine etwaige Steuersenkung dem Verbraucher zugute kommen lassen werde. Aus diesem Grunde müsse man entgegen den Wünschen des Bundesrates an einem Zuschlag zur Umsatzsteuer festhalten. Das Kabinett beschließt die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes gemäß Vorlage des Bundesministers der Finanzen vom 23.2.1956 28.
Außerhalb der Tagesordnung
[Es folgt TOP D dieser Sitzung.]
Fußnoten
- 26
Vgl. 112. Sitzung am 11. Jan. 1956 TOP 4. - Vorlage des BMF vom 23. Febr. 1956 zu BR-Drs. Nr. 22/56 (Beschluß) in B 126/233 und B 136/2266.