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2. Bundesschuldenverwaltung; hier: Stellungnahme des Bundeskabinetts zur Frage der Gewährung einer Zulage an die Bediensteten der Bundesschuldenverwaltung, BMF
Das Kabinett stimmt der Vorlage des Bundesministers der Finanzen zu 2.
Zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und dem Bundesminister der Finanzen werden Besprechungen stattfinden mit dem Ziel wohlwollender Prüfung der Frage, ob den Bediensteten des Postamtes im Bundeshaus eine Gehaltszulage gewährt werden kann 3.
Fußnoten
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Vorlage des BMF vom 4. März 1960 in B 126/51614 und B 136/6571. - Die Bundesschuldenverwaltung, eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMF, hatte seit ihrer Gründung 1951 angestrebt, als oberste Bundesbehörde mit eigenem Geschäftsbereich anerkannt zu werden. Eine vom Haushaltsausschuss des Bundestages am 14. Jan. 1959 einberufene Kommission hatte daraufhin das Bundeskabinett um Stellungnahme gebeten, ob die Bundesschuldenverwaltung zu denjenigen Bundesbehörden gehöre, deren Bediensteten eine Aufwandsentschädigung (Ministerialzulage) zugebilligt werden könne. Mit Vorlage vom 4. März 1960 hatte der BMF die Gewährung einer Ministerialzulage abgelehnt.
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Nicht ermittelt.