Text
Tagesordnungspunkt als RTF Download
2. Gesetzentwurf zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag), AA
Staatssekretär Prof. Dr. Carstens trägt den wesentlichen Inhalt der Kabinettvorlage des Auswärtigen Amtes vom 30. August 13 1960 vor 14. Der Bundesminister der Finanzen befürchtet, die Erwähnung einiger Einzelfälle unter III der Zusammenstellung über die mit der Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten könnte zugunsten dieser Gläubiger und Schuldner präjudizierend wirken und während der parlamentarischen Verhandlung des Gesetzentwurfs andere Interessenten anregen, weitere Forderungen gegen den Bund zu stellen. Der Bundesminister der Finanzen schlägt vor, den Gesetzentwurf anzunehmen, die Begründung im Abschnitt „Kosten der Durchführung" „Nr. III Sonstige Kosten" durch folgende Formulierung zu ersetzen: III Sonstige Kosten. Weitere mit der Durchführung des Vertrages verbundene Kosten sind zu erwarten, aber im einzelnen nach Grund und Höhe noch nicht zu übersehen. Staatssekretär Prof. Dr. Carstens ist einverstanden. Das Kabinett stimmt dem Gesetzentwurf nach Maßgabe des Abänderungsvorschlages des Bundesministers der Finanzen zu 15.
Fußnoten
- 13
Von den Bearbeitern korrigiert aus: „3. Sept.".
- 14
Siehe 103. Sitzung am 5. April 1960 TOP 3. - Vorlage des AA vom 30. Aug. 1960 in AA B 4, Bd. 99, und B 136/4340. - Die Vorlage des AA einhielt den Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes zu dem am 8. April 1960 unterzeichneten Vertrag.
- 15
Eine entsprechende Neuformulierung legte das AA am 17. Sept. 1960 dem Bundeskanzleramt vor (B 136/4340). - BR-Drs. 307/60, BT-Drs. 2341. - Gesetz vom 10. Juni 1963 (BGBl. II 458). - Fortgang 54. Sitzung am 20. Nov. 1962 TOP 5 und 6 (B 136/36304).