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6 a) Kindergeld für Zweit-Kinder, BMA
Der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen berichtet über das Ergebnis seiner Besprechungen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesminister der Finanzen im Verfolg des Kabinettsbeschlusses vom 19. Oktober 1960 26. Dabei sei vereinbart worden, daß die zweiten Kinder, und zwar nicht nur in den Drei- und Mehrkinderfamilien, sondern auch in den Zweikinderfamilien in die Kindergeldregelung einbezogen werden sollen, wenn das Einkommen der Familie eine bestimmte Grenze nicht übersteige. Als Einkommensgrenze sei der Betrag von 550 DM monatlich in Aussicht genommen worden.
Fußnoten
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Siehe 125. Sitzung am 19. Okt. 1960 TOP 5. - Vermerk des BMF vom 21. Okt. 1960 über die Ministerbesprechung am 20. Okt. 1960 in B 126/51577, weitere Unterlagen in B 136/6135. - In der Besprechung war ein Kindergeld in Höhe von 20 oder 25 DM für die zweiten Kinder in Aussicht genommen worden. Die hierdurch entstehenden Mehrausgaben sollten zum Teil durch eine Erhöhung der vom Arbeitgeber aufzubringenden Beiträge von 0,9% auf 1,0% der Lohnsumme, vor allem aber durch Bundeszuschüsse in Höhe von 400 bis 500 Mio. DM gedeckt werden (vgl. hierzu auch die Vermerke des BMF vom 17. und 18. Okt. 1960 in B 126/51577). Die Auszahlung sollte nicht durch die berufsständisch gegliederten Familienausgleichskassen erfolgen, sondern durch eine neue, an die Arbeitsverwaltung angegliederte Organisationsform.