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8. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1961 (ERP-Wirtschaftsplangesetz - 1961), BMBes
Das Kabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1961 entsprechend der Kabinettvorlage des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes vom 2. November 1960 23.
Fußnoten
- 23
Siehe 103. Sitzung am 5. April 1960 TOP C. - Vorlage des BMBes vom 2. Nov. 1960 in B 115/5355 und B 136/1289, weitere Unterlagen in B 115/5356 und B 126/20950. - Der ERP-Wirtschaftsplan für das Jahr 1961 war erstmalig in Kapitel 6 mit einem Fonds für Entwicklungshilfe ausgestattet worden, mit dem die Umstellung des ERP-Sondervermögens auf Aufgaben der Entwicklungshilfe eingeleitet werden sollte (vgl. hierzu 124. Sitzung am 12. Okt. 1960 TOP 2 b). Das Volumen des ERP-Wirtschaftsplanes 1961 betrug 1,48 Milliarden DM. Der Ausgabeanteil für die Bundesrepublik und West-Berlin betrug insgesamt 790 Millionen DM, derjenige für Entwicklungsländer 690 Millionen. Die Umstellung war von Kürzungen für Projekte für Verkehr und Wasserwirtschaft in der Bundesrepublik um insgesamt 220 Millionen DM begleitet. - BR-Drs. 355/60, BT-Drs. 2380. - Gesetz vom 29. Juni 1961 (BGBl. II 750).