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7. Dritter Wohngeldbericht der Bundesregierung, BMSt
Das Kabinett stimmt dem vom Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen unterbreiteten Entwurf (Kabinettvorlage vom 28.11.69 mit Änderungen gem. Kabinettvorlage vom 22.1.1970 - I C 3 - 3009 03 - 23) mit der Maßgabe zu, daß Seite 53 Abs. 4 die Fassung erhält:
„Die Frage der auswärtigen Unterbringungskosten für Auszubildende kann im Wohngeldgesetz nicht gelöst werden." 14
Fußnoten
- 14
Vorlagen des BMSt vom 28. Nov. 1969 und 22. Jan. 1970 in B 136/9538. - Der am 28. Nov. 1969 vom BMSt vorgelegte Berichtsentwurf enthielt neben einer umfassenden Bestandsaufnahme der Erfahrungen bei der Umsetzung des Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 1. April 1965 (BGBl. I 177) einen Katalog von acht Punkten, die Gegenstand einer Novellierung werden sollten. Hierzu zählten u. a. die Einkommensgrenzen, die Bestimmungen über die benötigte Wohnfläche, die Obergrenzen für die zu berücksichtigenden Mieten, die Beseitigung von Härten sowie Möglichkeiten einer Vereinfachung und Beschleunigung des Wohngeldverfahrens. Die Regelung der auswärtigen Unterbringungskosten für Auszubildende war gemäß Vorlage des BMSt vom 22. Jan. 1970 aus dieser Aufzählung gestrichen worden. - Dritter Wohngeldbericht vom 5. Febr. 1970 (BT-Drs. VI/378). - Fortgang 25. Sitzung am 30. April 1970 TOP 7.