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5. Gesetzentwurf einer Bundes-Tierärzteordnung; hier: Äußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drucks. 95/64, BMGes
Staatssekretär Bargatzky trägt aus der Kabinettvorlage des Bundesministers für Gesundheitswesen vom 13. Mai 1964 den Vorschlag vor, die Studiendauer für Tierärzte nicht auf 9 oder 10 Semester vorzusehen, sondern ihr Maximum kalendarisch auf 4 1/2 Jahre festzulegen.
Das Kabinett stimmt dem Vorschlag des Bundesministers für Gesundheitswesen zu 24.
- 24
Siehe 112. Sitzung am 26. Febr. 1964 TOP 8. - Vorlage des BMGes vom 13. Mai 1964 in B 142/5241 und B 136/5221, weitere Unterlagen in B 142/5243. - Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme u. a. vorgeschlagen, die Mindeststudiendauer von neun Semestern beizubehalten. - BT-Drs. IV/2294. - Bundes-Tierärzteordnung vom 17. Mai 1965 (BGBl. I 416).