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[B.] Bestätigung der Beschlüsse der Kabinettsitzung vom 30. Juli 1970
Auf Bitten des Bundeskanzlers bestätigt das Bundeskabinett die in der Kabinettsitzung vom 30. Juli 1970 gefaßten Beschlüsse, um damit die in dieser Sitzung formell gegebene Beschlußunfähigkeit zu heilen. 7
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Bereits am 29. Juli 1970 war bekannt, dass keine Beschlussfähigkeit in der Kabinettsitzung am 30. Juli 1970 nicht erreicht werden würde. Um ein nachträgliches Umlaufverfahren zu vermeiden, wurde die Beschlussfassung nachgeholt. Vgl. die Vermerke des Bundeskanzleramts vom 29. Juli, 6. und 7. Aug. 1970 in B 136/36173.