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[K. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes betr.: Zustimmung der Bundesregierung gemäß Artikel 113 GG; hier: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes]
Der Bundesminister des Innern bittet, der Kabinettsvorlage seines Hauses vom 20.12.1955 zuzustimmen 30. Der Bundesminister der Finanzen ist der Meinung, daß man in dem vorliegenden Falle, wo es sich um einen zusätzlichen jährlichen Haushaltsaufwand von etwa 10 Mio. DM handele, den Artikel 113 GG nicht in Bewegung setzen solle. Es seien jedoch gewisse Rückwirkungen der hier getroffenen Regelung auf den Personenkreis gemäß Art. 131 GG denkbar. Sollte dieser Fall eintreten, dann allerdings müsse die Frage der Zustimmung der Bundesregierung nach Artikel 113 GG sehr ernsthaft durch das Kabinett geprüft werden. Das Kabinett beschließt die Vorlage antragsgemäß 31.