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[B.] Bildung eines Kabinettsunterausschusses
Der Bundeskanzler weist darauf hin, daß in nächster Zeit einige wichtige Stellen zu besetzen seien, darunter auch die Stelle des Präsidenten des Bundesrechnungshofes 3. Er schlägt vor, diese Fragen in einem Unterausschuß des Kabinetts zu beraten. Diesem Unterausschuß sollten die Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, des Innern, für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte und für Arbeit angehören. Der Bundesminister der Finanzen bemerkt hierzu, daß auch die Stelle des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes nicht besetzt sei und daß daher eine baldige Entscheidung wünschenswert wäre.
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Vgl. 163. Sitzung am 12. Dez. 1956 TOP 1. - Unterlagen zur Ernennung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes in B 136/4858.
Der Bundeskanzler bittet, zunächst den Vorschlag des von ihm vorgeschlagenen Unterausschusses des Kabinetts abzuwarten. Das Kabinett ist einverstanden. 4
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Fortgang hierzu TOP D dieser Sitzung.