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[E.] Sprecher des Gemeinsamen Marktes in Genf
Der Bundesminister für Wirtschaft bittet das Kabinett, klarzustellen, daß die Länder bei den Verhandlungen über den Gemeinsamen Markt in Genf nicht soweit entmachtet werden dürfen, daß nur der Sprecher auftritt. Es müsse den Ländern vielmehr gestattet sein, in Einzelfragen ihren eigenen Standpunkt zu vertreten 27. Staatssekretär Professor Dr. Hallstein glaubt, daß dies nicht möglich sei. Er wolle jedoch die Frage noch prüfen. Staatssekretär Dr. Westrick betont, daß der Sprecher nur Erklärungen abgeben dürfe, die auf gemeinsamen Instruktionen beruhten. Staatssekretär Professor Dr. Hallstein bestätigt diese Auffassung. Der Bundesminister für Wirtschaft ist der Ansicht, daß die Verhandlungen im Rahmen der OEEC vom Wirtschaftsministerium geführt werden, daß jedoch im Rahmen des GATT das Auswärtige Amt die Verhandlungsführung habe. Der Vizekanzler schlägt vor, daß diese Frage morgen zwischen ihm und dem Bundesminister für Wirtschaft erörtert werde 28.
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Auf der für den 24. April 1957 in Genf anberaumten Sitzung des ständigen Ausschusses des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) stand das Abkommen über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft an erster Stelle der Tagesordnung. Zur Zusammensetzung und Vorbereitung der deutschen Delegation Unterlagen in B 102/7402, dort auch Dokumente über die Tagung.
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Nicht ermittelt.