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[A.] Pressefragen
Der Bundeskanzler bezeichnet es als notwendig, daß die Kabinettsmitglieder während des Wahlkampfes durch das Bundespresseamt eingehender als bisher über Angriffe der politischen Opposition unterrichtet werden, und nennt einige Beispiele dafür, mit welchen unerfreulichen Methoden der Wahlkampf in der Presse, durch Flugblätter und in Wahlversammlungen geführt wird 1. In diesem Zusammenhang hält es der Bundeskanzler für wünschenswert, das zersplitterte deutsche Presserecht zu vereinheitlichen 2.
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Zum Wahlkampf der SPD vgl. Klotzbach, Staatspartei, S. 388-401. Sammlung von Zitaten und Stimmen der SPD zur Person Adenauers in StBKAH 12.23 und 12.24. Vgl. dazu auch AdenauerHeuss, Unter vier Augen, S. 221.
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Nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 GG stand dem Bund das Recht zur Rahmengesetzgebung über die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse zu. Mit Ausnahme des Gesetzes vom 4. Aug. 1953 (BGBl. I 735), mit dem das Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 (RGBl. 65) abgeändert worden war, erfolgte keine weitere gesetzliche Regelung auf Bundesebene. In den Ländern blieb das Presserecht durch Landespressegesetze geregelt. - Zur Haltung Adenauers gegenüber der Presse vgl. auch Küsters, Presse, S. 13-31.