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[C.] Abwesenheit der Bundesminister
Der Bundeskanzler erinnert an § 13 der GO der Bundesregierung, in dem die Anzeige einer Abwesenheit der Bundesminister geregelt ist. 22 Das Kabinett nimmt diese Mitteilung zustimmend zur Kenntnis.
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Vgl. die Geschäftsordnung der Bundesregierung im Anhang und TOP F dieser Sitzung.