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[B.] Beschränkung des Zuzugs von Gastarbeiterfamilien
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(11.20 Uhr)
BM Arendt spricht das Problem des in letzter Zeit angeblich verstärkten Zuzugs von Familienangehörigen von Gastarbeitern an. Nach einer Aussprache, an der sich der Bundeskanzler, die BM Arendt, Apel, Genscher, Matthöfer, Maihofer, Rohde sowie St Schüler beteiligen, beschließt das Kabinett:
Es wird eine interministerielle Arbeitsgruppe, bestehend aus BMA (Federführung), BMI, BMWi, AA und BMBau, eingesetzt, die dem Kabinett in vier Wochen umfassend über die Gesamtproblematik der Wanderungsbewegungen ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik berichten wird, insbesondere auch darüber, welche Möglichkeiten bestehen, einen weiteren Zuzug ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen über administrative Maßnahmen hinaus auch durch
- a)
Kündigung bzw. Neugestaltung von Verträgen mit den Entsendestaaten,
- b)
Initiativen im Rahmen der EG sowie
- c)
Maßnahmen der nationalen Gesetzgebung
zu beschränken.