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4. Abkommen betreffend Frachten und Beförderungsbedingungen im Verkehr mit Kohle und Stahl auf dem Rhein, BMV
Das Kabinett stimmt mit der Maßgabe zu, daß auf Seite 1 in Ziffer 2 der Kabinettvorlage statt der Worte „nicht der Ratifikation bedarf" die Worte gesetzt werden „nicht der Zustimmung nach Art. 59 Abs. 2 GG bedarf" 7.
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Siehe 187. Sitzung am 2. Juli 1957 TOP 6. - Vorlage des BMV vom 29. Juli 1957 in B 108/1701. - Das vom BMV vorgelegte Abkommen war auf Initiative der Hohen Behörde der EGKS zustandegekommen. Angestrebt war eine Angleichung der Tarif- und Beförderungskonditionen für Kohle und Stahl unter den Rheinanliegerstaaten. Als Verwaltungsabkommen bedurfte es keiner Ratifikation. - Abkommen vom 1. Febr. 1958 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 1958, S. 49).