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[1. Erklärung der Bundesregierung zu den antisemitischen Vorfällen in der Bundesrepublik]
Das Kabinett erörtert in eingehender Diskussion einen zu Beginn der Sitzung zur Verteilung gebrachten Entwurf einer solchen Erklärung 1. An dieser Erörterung waren der Bundeskanzler, die Bundesminister des Innern, des Auswärtigen, für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder sowie Staatssekretär Dr. Strauß beteiligt.
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Siehe Sondersitzung am 6. Jan. 1960 TOP 1, vgl. auch 91. Sitzung am 13. Jan. 1960 TOP E (Ministerbesprechung).
Das Kabinett beschließt, den Bundeskanzler zu bitten, zu diesen Vorkommnissen eine Erklärung für die Bundesregierung am Samstag (16.1.1960) im Rundfunk abzugeben. Dabei sollen die in der Diskussion herausgestellten Gesichtspunkte berücksichtigt werden 2. Dagegen sollen die antisemitischen Ausschreitungen in der Bundesrepublik auf der am kommenden Montag stattfindenden Parteiveranstaltung der CDU in Essen durch den Bundeskanzler nicht in seiner Eigenschaft als Regierungschef angesprochen werden 3.
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In einer am 16. Jan. 1960 im Rundfunk und Fernsehen übertragenen Erklärung bezeichnete Adenauer die Geschehnisse in Köln als Schande und Verbrechen, wogegen die Justiz mit aller Schärfe vorgehen solle. Die übrigen Vorkommnisse wertete er indessen in den meisten Fällen als „Flegeleien ohne politische Grundlage", für die er eine an Ort und Stelle von den Bürgern zu verabreichende „Tracht Prügel" für angemessen hielt. Im Hinblick auf die besorgten Reaktionen im Ausland versicherte der Bundeskanzler, dass der Nationalsozialismus im deutschen Volke „keine Wurzel" habe. Vgl. den Text der Erklärung in Bulletin Nr. 11 vom 19. Jan. 1960, S. 89.
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Am 18. Jan. 1960 sprach Adenauer in Essen auf einer Wahlkampfveranstaltung der CDU. Dabei erwähnte er auch die antisemitischen Vorfälle und wiederholte seine in Teilen der Öffentlichkeit und von der Opposition als rechtswidrig kritisierte Aufforderung, ertappte Täter eigenhändig zu bestrafen (Redetext in StBKAH I/02.21). - Fortgang 92. Sitzung am 20. Jan. 1960 TOP A.