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[B.] Vertretung von Bundesminister Dr. Dahlgrün im Richterwahlausschuß am 6. Mai 1964
Nach Vortrag des Bundesministers der Finanzen und Anhörung des Bundesministers der Justiz bestimmt das Kabinett den Bundesminister der Justiz zum Vertreter des Bundesministers der Finanzen in der Sitzung des Richterwahlausschusses des Deutschen Bundestages am 6. Mai 1964 25.
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Siehe 19. Sitzung am 16. März 1962 TOP G (Kabinettsprotokolle 1962, S. 192). - Nach dem Richterwahlgesetz vom 25. Aug. 1950 (BGBl. 368) wurden die Richter der oberen Bundesgerichte von einem Richterwahlausschuss berufen, der je zur Hälfte aus den für das Gericht sachlich zuständigen Ministern der Länder und aus vom Deutschen Bundestag gewählten Mitgliedern bestand. Der Richterwahlausschuss wurde vom BMJ einberufen, den Vorsitz führte ohne Stimmrecht der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister oder dessen Vertreter. - Zur Abwesenheit Dahlgrüns und seines Vertreters, des BMWi, vgl. das Schreiben des BMF vom 24. April 1964 an das Bundeskanzleramt in B 126/51796, zur Vertretungsregelung innerhalb des Bundeskabinetts vgl. 100. Sitzung am 19. Nov. 1963 TOP 2 (Kabinettsprotokolle 1963, S. 419). - Zu den Wahlen des Richterwahlausschusses am 6. Mai 1964 Fortgang 123. Sitzung am 27. Mai 1964 TOP 1 (Personalien).