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[5. Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG), BMJ/BMV]
Bundesminister Dr. Bucher erklärt, daß die von seinem Hause vorgetragenen Bedenken, bei Verkehrsdelikten eine Zuständigkeit der Polizeibehörden zu begründen, den Kabinettbeschluß nicht hindern würden 21.
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Gemeinsame Vorlage des BMJ und des BMV vom 7. Okt. 1966 in B 136/2183 und B 141/85575, weitere Unterlagen in B 141/85571 bis 85574 und 85576. - Am 18. Okt. 1966 hatte die Bundesregierung dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (BR-Drs. 420/66) zugeleitet, mit dem eine Vereinheitlichung des Verfahrens bei nicht kriminellen Vergehen erreicht werden sollte. Der nun vorgelegte Entwurf eines Einführungsgesetzes sah im Wesentlichen die Umstellung von Vergehen im Straßenverkehrsrecht auf Bußgeldtatbestände vor.
Das Kabinett stimmt der Vorlage zu 22.
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Letzter Satz eingefügt gemäß Berichtigungsvermerk vom 25. Nov. 1966 in Protokollband B 136/36144. - BT-Drs. V/1269. - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I 481). - BR-Drs. 450/66, BT-Drs. V/1319. - Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I 503).