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8. Richtlinien des BMBW zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(12.15 Uhr)
PSt Zander teilt mit, der 1. Satz der Richtlinien sei wie folgt geändert worden: „Die Bundesregierung hält die Förderung der beruflichen Bildung für eine zentrale Aufgabe."
BM Franke bittet, den 5. Strichabsatz des 2. Satzes der Richtlinien wie folgt zu ergänzen: „... und im Zonenrandgebiet"; PSt Zander stimmt zu.
Das Kabinett geht davon aus, daß die Förderung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten auch eine Maßnahme der Wirtschaftsförderung ist. Es faßt nach kurzer Diskussion, an der sich auch die Bundesminister Schmidt und Arendt beteiligen, folgenden Beschluß:
- 1)
Die Bundesregierung nimmt von den Richtlinien des BMBW zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten zustimmend Kenntnis. Eine gesetzliche Regelung wird angestrebt.
- 2)
Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Richtlinien bei allen Förderungsmaßnahmen des Bundes für überbetriebliche Ausbildungsstätten sinngemäß angewendet werden.
Auf Frage von BM Ertl bestätigt PSt Zander, daß durch die Forderung nach lediglich sinngemäßer Anwendung (Ziff. 2 des Beschlusses) vor allem den besonderen Verhältnissen im landwirtschaftlichen Bereich Rechnung getragen werden soll.