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11. Krisenzuschläge zu den Bundesbahntarifen, BMV
Der Bundesminister für Verkehr gibt davon Kenntnis, daß die Anordnung über die Neuregelung der Bundesbahntarife nicht im vollen Umfange die Genehmigung der Ausschüsse des Bundesrates gefunden habe. Würde man den Abänderungsvorschlägen entsprechen, so würden die veranschlagten Einnahmen sich um 57 Millionen DM vermindern. Das hätte wiederum zur Folge, daß die Bank deutscher Länder entsprechend weniger Wechsel hereinnehmen und daß der Industrie ein erheblicher Teil der in Aussicht genommenen Aufträge verloren gehen würde 18.
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Vgl. 28. Sitzung am 6. Dez. 1949 TOP 6. - Zu den Änderungsvorschlägen der Länder und den finanziellen Auswirkungen vgl. Vermerk vom 14. Dez. 1949 in B 108/1381.
Es soll auch hier versucht werden, die Anordnung unverändert beim Bundesrat durchzubringen 19.
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Zum Ergebnis der Beratungen im Bundesrat am 19. Dez. 1949 vgl. BR-Sitzungsberichte Bd. 1 S. 133 B-134 D und Vermerk vom 20. Dez. 1949 in B 108/1381. - Zweite Anordnung über den Eisenbahn-Gütertarif vom 20. Dez. 1949 (BAnz vom 24. Dez. 1949).