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3. Beratung eines Gesetzentwurfs zur Abgeltung der Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden, BMF
Das Kabinett stellt die Beratung des Gesetzentwurfs zurück und ermächtigt in diesem Zusammenhang den Bundesfinanzminister, sich für die Einbringung eines Initiativgesetzentwurfs zur Abänderung des Allgemeinen Kriegsfolgenschlußgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, den allgemeinen Klagestopp ausdrücklich bis 31. März 1968 zu begrenzen 14.
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Fortgang 51. Sitzung am 2. Nov. 1966 TOP 7.