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[C. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Kriegsfolgelasten]
Die von dem Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Kriegsfolgelasten im zweiten Rechnungshalbjahr 1949 werden vom Kabinett gebilligt 55.
Fußnoten
- 55
Vgl. 26. Sitzung am 25. Nov. 1949 TOP 1. - Zu den Änderungsvorschlägen des Finanzausschusses des Bundesrates vgl. BR-Sitzungsberichte Bd. 1 S. 95 B-99 D und BT-Drs. Nr. 318 Anlage Nr. 2. - Mit diesem Gesetz sollte bis zu einer endgültigen Regelung ein Finanzausgleich zwischen den Ländern geschaffen werden. - Gesetz vom 21. März 1950 (BGBl. S. 43). - Fortgang 102. Sitzung am 6. Okt. 1950 TOP 2.