Text
Tagesordnungspunkt als RTF Download
[F. Beflaggung an festlichen Tagen]
Der Bundesminister des Innern teilt mit, daß er die Absicht habe, den Ländern eine einheitliche Beflaggung mit den Farben Schwarz-Rot-Gold an einer Reihe festlicher Tage vorzuschlagen. Das Kabinett sieht vor, den Neujahrstag, den 1. Mai, den 13. September 42 und den Heldengedenktag 43 als solche Tage zu bezeichnen, ferner den Tag, an dem die Parlamente nach ihrer Wahl zum ersten Mal zusammentreten.
Als Zeitpunkt für die nächste Kabinettssitzung wird der 3. Januar 1950, 16.00 Uhr, für die übernächste Kabinettssitzung der 10. Januar 1950 vorgesehen.
Fußnoten
- 42
Soll heißen „12. September" und meint den Tag der Wahl des ersten Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. So Heinemann in einem Rundschreiben vom 22. Dez. 1949 an die Ministerpräsidenten der Länder, in dem der BMI die einheitliche Beflaggung im „Interesse einer Verlebendigung der schwarz-rotgoldenen Bundesflagge" erörterte (B 136/3003).
- 43
Der Heldengedenktag zur Erinnerung an die Gefallenen war durch Gesetz vom 27. Febr. 1934 (RGBl. I 129) eingeführt worden und an die Stelle des seit 1923 veranstalteten Volkstrauertages am 5. Sonntag vor Ostern (Reminiscere) getreten. Nach 1945 setzte sich wieder der Volkstrauertag durch, der 1952 auf den Sonntag vor Totensonntag verlegt wurde.