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[C.] Preiserhöhung für Zuckerrüben
Der Bundeskanzler teilt mit, daß Ministerpräsident Hellwege sich kürzlich für eine Zuckerrübenpreiserhöhung eingesetzt habe. Der Bundeskanzler weist auf die Abmachungen mit dem Bundestag hin und vertritt die Auffassung, daß diese Frage zur Zeit nicht aktuell sei. Außerdem müsse man zunächst das Ergebnis der Zuckerrübenernte abwarten. Allerdings müsse man die früheren Ernteschäden unverzüglich regulieren 8.
Fußnoten
- 8
Siehe Sondersitzung am 29. Juli 1957 TOP 1. - Vgl. das Schreiben Hellweges an Adenauer vom 23. Juli und Antwort Adenauers vom 13. Aug. 1957 in B 136/2629. - Hellwege hatte die Anträge von Abgeordneten des Bundestages auf Preiserhöhungen unterstützt. Dagegen hatte das Kabinett Preiserhöhungen als Mittel zum Ausgleich der Ernteausfälle abgelehnt und direkte Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Adenauer teilte Hellwege am 13. Aug. 1957 mit, daß für alle haushaltsrelevanten Maßnahmen zur Deckung höherer Preise die Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften erforderlich, eine parlamentarische Behandlung in der ablaufenden Legislaturperiode aber nicht mehr möglich sei. Der BML legte am 20. Aug. 1957 einen Verordnungsentwurf vor, der die in der Bundestagsentschließung vorgesehenen Preiserhöhungen aufgriff (B 116/7254). - Fortgang hierzu 6. Sitzung am 4. Dez. 1957 TOP E.