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[C. Ernennung der Vertreter der Bundesrepublik zu den Europäischen Versammlungen]
Der Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder betont, daß er in der Frage der Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den Europäischen Versammlungen die ihm durch das Kabinett erteilten Befugnisse nicht überschritten habe 21.
Fußnoten
- 21
Siehe dazu 5. Sitzung am 27. Nov. 1957 TOP 3.- Fortgang 14. Sitzung am 19. Febr. 1958 TOP B (B 136/36117).