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[D.] Ermittlungsverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Gerhard Jahn (SPD) wegen Verrats von Staatsgeheimnissen
Der Bundesminister der Justiz teilt mit, daß er sich unter Aufrechterhaltung seiner in der letzten Kabinettssitzung dargelegten Rechtsauffassung dazu entschlossen habe, die gemäß § 353c StGB erforderliche Anordnung zur Strafverfolgung gegen den Abgeordneten Jahn zu erteilen. Das Kabinett nimmt zustimmend Kenntnis 15.
Fußnoten
- 15
Siehe 139. Sitzung am 14. Okt. 1964 TOP 5. - Am 24. Okt. 1964 erteilte Bucher die Anordnung zur Strafverfolgung gegen Jahn. Das Verfahren wurde vom Generalbundesanwalt zuständigkeitshalber an den Leitenden Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Bonn abgegeben, der am 15. Juli 1965 die Einstellung anordnete. Vgl. die Einstellungsverfügung in B 106/201101 sowie Seifert, Spiegel-Affäre, S. 294 und 298.