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[A.] Finanzierung des Nachtragshaushalts
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(11.54 Uhr)
BM Matthöfer erläutert seinen Brief vom 11. März 1980 an alle Kabinettmitglieder, in dem er zur Vorbereitung der Kabinettberatungen über den Nachtragshaushalt 1980 die Ausbringung von haushaltsrechtlichen Sperren angekündigt hat.
Nach einer Aussprache, an der sich neben dem Bundeskanzler die BM Schmude, Huber, Graf Lambsdorff, Baum, Gscheidle, Ehrenberg, Ertl und Matthöfer beteiligen, besteht Übereinstimmung, daß das nach § 41 Bundeshaushaltsordnung erforderliche „Benehmen" mit den betroffenen Bundesministern in kurzfristig anzusetzenden Gesprächen hergestellt werden soll.