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[A. Indiskretionen]
Aus gegebenem Anlaß weist der Bundeskanzler einleitend darauf hin, daß die Vertraulichkeit der Kabinettsitzungen unter allen Umständen gewährleistet sein müsse, weil sonst eine offene Diskussion im Kabinett unmöglich gemacht werde. Er bittet die Kabinettsmitglieder, keine Einzelheiten aus Kabinettsitzungen mitzuteilen 1.
Fußnoten
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Seebohms Mitschrift zufolge bezog sich Erhard auf Indiskretionen aus dem Kabinett zur Frage der Telefongebühren. Vgl. Nachlass Seebohm N 1178/11b und die „Welt" vom 23. Okt. 1964, S. 2, zu den Telefongebühren vgl. 140. Sitzung am 22. Okt. 1964 TOP A.