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6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung, BMA
Das Kabinett stimmt der Vorlage des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (vom 5.12.1969 - IV a 1 - 4110 - 424/69) mit der Maßgabe zu, daß die Absätze 2) und 3) auf Seite 3 der Begründung gestrichen werden. 13
Fußnoten
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Siehe 10. Sitzung am 18. Dez. 1969 TOP 5 (Kabinettsprotokolle 1969, S. 484). - Vorlage des BMA vom 5. Dez. 1969 in B 149/16816 und B 136/9021. - Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollten die Bestimmungen des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung vom 22. Aug. 1949 (WiGBl. 263) neu gefasst und u. a. durch die Möglichkeit der Nachentrichtung von Versicherungsbeiträgen sowie durch die Zahlung von Renten an nicht deutsche Verfolgte im Ausland verbessert werden. - BR-Drs. 73/70, BT-Drs. VI/715. - Gesetz vom 22. Dez. 1970 (BGBl. I 1846).