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2. Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeitsfragen; Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates, BMI
Der Bundesminister des Innern äußert Zweifel, ob man die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung der Überschrift und der Präambel des Gesetzentwurfs billigen solle. Im übrigen bezieht sich der Minister auf seine Vorlage 80.
Das Kabinett hält es für richtig, die Debatte über die Einzelheiten des Gesetzentwurfes den Ausschüssen und dem Plenum des Bundestages zu überlassen. Das Kabinett stimmt der Vorlage des Bundesinnenministers vom 26. 1. 1955 zu 81.
Fußnoten
- 80
Vgl. 64. Sitzung am 21. Dez. 1954 TOP 1 (Kabinettsprotokolle Bd. 7, S. 584). - Vorlage des BMI vom 26. Jan. 1955 zu BRDrs. Nr. 454/54 (Beschluß) in B 136/3020 und B 141/724. Der BR hatte vorgeschlagen, die Überschrift in „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit" zu ändern, weil diese Formulierung eine „neutrale Fassung" darstelle. In der Präambel sollten die beiden letzten Worte des Satzes „Das Reichsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 (RGBl. I 237) ist, gegenstandslos geworden'" ersetzt werden durch die Worte „außer Kraft getreten".
- 81
BT-Drs. Nr. 1184. - Zur Behandlung des Entwurfs im BT siehe Unterlagen in B 141/724 f. Die Vorschläge des BR zur Änderung der Überschrift und der Präambel wurden angenommen. Vgl. dazu den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung vom 12. Mai 1955 (BT-Drs. Nr. 1391). - Zweites Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 17. Mai 1956 (BGBl. I 431).